Als Rechtsanwalt kann ich Sie - ebenso wie jeder Steuerberater - in all Ihren steuerlichen Angelegenheiten vertreten.
Anders als ein Steuerberater darf und kann ich Sie darüber hinaus auch noch rechtlich beraten und z. B. notwendige Verträge entwerfen. Sie erhalten also Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
Darüber hinaus sind Steuerberater in Steuerstrafverfahren auch nur bedingt zugelassen (Fußnote)
Ebenso wie ein Steuerberater rechne auch ich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater ab
Sie zahlen also nicht mehr als bei einem Steuerberater
In jahrelanger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften habe ich die Steuerberatung von der Pike auf gelernt
Von der Erfassung Ihrer Buchführung über die Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zur Anfertigung der Steuererklärungen
Sie arbeiten im Ausland und wohnen in Deutschland? Sie haben einen Betrieb in Deutschland und Kunden im Ausland?
Kein Problem! Gerne helfe ich Ihnen bei der Beratung und Erstellung von Ertrag- und Umsatzsteuererklärungen
Buchführung
Lohn- und Gehaltsbuchführung
Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermitlungen
Einkommensteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Verfahren gegen Finanzbehörden im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich
Steuerstrafverfahren